Rechtsprechung
   BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1534
BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85 (https://dejure.org/1988,1534)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1988 - VI R 111/85 (https://dejure.org/1988,1534)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1988 - VI R 111/85 (https://dejure.org/1988,1534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1980 § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Doppelte Haushaltsführung - Eheschließung - Arbeitnehmer - Familienwohnsitz - Verlegung einer Wohnung - Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1980) § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ursprünglich privat begründete doppelte Haushaltsführung wird beruflich veranlaßt, wenn der Arbeitnehmer den Beschäftigungsort wechselt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 509
  • BB 1988, 2454
  • BB 1989, 820
  • DB 1989, 83
  • BStBl II 1989, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85
    Seine diesbezügliche Rechtsauffassung hat der Senat in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79 (BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297) und vom selben Tage VI R 22/80 (BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323) ausführlich unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet.
  • BFH, 17.01.1986 - VI R 16/83

    Maßgebliche finanzielle Beteiligung am Familienhaushalt im Ausland bei doppelter

    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85
    Der Senat hat vielmehr immer wieder betont, daß Vorschriften des Einkommensteuerrechts ohne entsprechende Anhaltspunkte im Gesetzestext auf Ausländer nicht anders angewandt werden können als auf Inländer (z.B. Urteil vom 17. Januar 1986 VI R 16/83, BFHE 145, 560, BStBl II 1986, 306; grundlegend Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338).
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 22/80

    Zur beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85
    Seine diesbezügliche Rechtsauffassung hat der Senat in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79 (BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297) und vom selben Tage VI R 22/80 (BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323) ausführlich unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet.
  • BFH, 20.01.1978 - VI R 193/74

    Mitwirkungspflicht - Gastarbeiter - Unterstützungsbedürftigkeit - Bescheinigung

    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85
    Der Senat hat vielmehr immer wieder betont, daß Vorschriften des Einkommensteuerrechts ohne entsprechende Anhaltspunkte im Gesetzestext auf Ausländer nicht anders angewandt werden können als auf Inländer (z.B. Urteil vom 17. Januar 1986 VI R 16/83, BFHE 145, 560, BStBl II 1986, 306; grundlegend Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338).
  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85
    Die Heirat ist ein ausschließlich dem Privatbereich zuzurechnender Umstand, der - von dem Ausnahmefall einer beiderseitigen Berufstätigkeit der Eheleute abgesehen - nicht zur Entstehung einer beruflich veranlaßten Haushaltsaufsplitterung führen kann (BFH-Urteil vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 192/77
    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85
    Der Senat hat deshalb bereits im Urteil vom 9. März 1979 VI R 192/77 (BFHE 127, 380 unter 1 b der Entscheidungsgründe) in anderem Zusammenhang ausgesprochen, daß es für die Beendigung einer laufenden und die Begründung einer neuen doppelten Haushaltsführung entscheidend auf einen Wechsel des Beschäftigungsorts und den damit verbundenen Umzug des Arbeitnehmers an den neuen Beschäftigungsort ankomme.
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Diese Rechtsauffassung habe der BFH in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323 ausführlich unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet und hierauf in seinem Urteil vom 26. August 1988 VI R 111/85 (BFHE 154, 509, BStBl II 1989, 89) Bezug genommen.
  • FG Köln, 24.08.2006 - 2 K 6306/03

    Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei

    Seine diesbezügliche Rechtsauffassung habe der BFH in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79 (BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297) und VI R 22/80 (BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323) unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet und hierauf im Urteil vom 26. August 1988 VI R 111/85 (BFHE 154, 509, BStBl II 1989, 89) Bezug genommen.
  • FG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - IV 906/96

    Abgrenzung von Begründung und Beibehaltung sowie von beruflicher und privater

    Kein Beibehalten einer doppelten Haushaltsführung, sondern eine Neubegründung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Ort als dem bisherigen Beschäftigungsort unter Beibehaltung seines Familienwohnsitzes eine Beschäftigung aufnimmt und auch seine Wohnung dorthin verlegt (vgl. BFH BStBl II 1989, 89).
  • FG Köln, 11.05.2000 - 7 K 499/94

    Keine Umwandlung einer privaten doppelten Haushaltsführung in

    - wie der Kläger argumentiert - eine aus privatem Anlaß begründete doppelte Haushaltsführung beendet und eine neue beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung angenommen wurde, unterschieden sich vom Streitfall dadurch, daß die Arbeitnehmer dort unter Beibehaltung ihres Familienwohnsitzes ihre jeweilige berufliche Tätigkeit und ihre zweite Wohnung tatsächlich an einen neuen Beschäftigungsort verlegt haben (vgl. BFH, Urteile vom 26. August 1988 VI R 111/85, BStBl II 1989, 89 [91] und vom 9. März 1990 VI R 36/87, BFH/NV 1990, 700).
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 36/87

    Beendigung einer aus privatem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung und

    Der Senat hat durch Urteil vom 26. August 1988 VI R 111/85 (BFHE 154, 509, BStBl II 1989, 89) entschieden, daß eine aus privatem Anlaß begründete doppelte Haushaltsführung beendet und eine neue beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung begründet wird, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Ort als dem bisherigen Beschäftigungsort unter Beibehaltung seines Familienwohnsitzes eine Beschäftigung aufnimmt und auch seine Wohnung dorthin verlegt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98

    Neue doppelte Haushaltsführung bei einem im Rahmen der Einsatzwechseltätigkeit

    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung voraus, daß mit dem beruflich bedingten Wechsel des Beschäftigungsortes dort auch ein neuer Zweithaushalt entsteht (BFH-Urteile vom 26. August 1988 VI R 111/85, BStBl. II 1989, 89/90; vom 9. März 1990 VI R 36/87, BFH/NV 1990, 700).
  • FG Köln, 24.08.2006 - 2 K 6306/06

    Doppelte Haushaltsführung

    Seine diesbezügliche Rechtsauffassung habe der BFH in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79 (BFHE 135, 37 , BStBl II 1982, 297 ) und VI R 22/80 (BFHE 135, 182 , BStBl II 1982, 323 ) unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet und hierauf im Urteil vom 26. August 1988 VI R 111/85 (BFHE 154, 509 , BStBl II 1989, 89 ) Bezug genommen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.04.2002 - 2 K 478/00

    Doppelte Haushaltsführung bei Einsatzwechseltätigkeit; Zweijahresfrist;

    Der BFH fordert für eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung, dass der Beschäftigungsort beruflich bedingt wechselt und am Beschäftigungsort ein neuer Zweithaushalt entsteht (BFH-Urteile vom 26. August 1988 VI R 111/85, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1989, 89; vom 9. März 1990 VI R 36/87, BFH/NV 1990, 700).
  • FG München, 03.04.1997 - 11 K 196/97

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten als Mehraufwendungen; Entstehung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 26.08.1988 - VI R 110/85
    Anmerkung: Am gleichen Tage hat der BFH dieselbe Frage im Urteil VI R 111/85, BFHE 154, 509, [BFH 26.08.1988 - VI R 111/85] BStBl II 1989, 89 [BFH 26.08.1988 - VI R 111/85] entschieden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.1997 - 2 K 2604/96

    Lohnsteuer; Beschäftigungsort i. S. der doppelten Haushaltsführung

  • FG Niedersachsen, 23.10.1995 - VIII 528/93

    Lohnsteuer; doppelte Haushaltsführung

  • FG München, 15.05.1995 - 7 K 2593/94

    Änderung eines Steuerbescheids aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 190/84
  • BFH, 04.11.2004 - VI B 47/02

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten bei nicht beruflich bedingter

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.1996 - 3 K 1798/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht